Das neue Urheberrecht (sog. zweiter Korb)

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  • vom 01.10.2004
  • Abgelegt unter Gewerblicher Rechtsschutz, IT-Recht
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Die Tinte auf dem Gesetz zur Neuregelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 13.09.2003 (a.k.a. "Erster Korb") ist noch nicht getrocknet, da findet man schon den ersten Referentenentwurf des Gesetzesentwurfs für den sog. "Zweiten Korb".

Obwohl bereits der "Erste Korb" einige eher zweifelhafte Neuerungen mit sich brachte - zumindest wenn man es aus Sicht des allgemeinen Interesses betrachtet - scheut das Bundesministerium der Justiz (BMJ) nicht davor zurück, den "Zweiten Korb" im sog. Eckpunkte-Papier vom 09.09.2004 als gerechten Ausgleich zwischen Kreativen, Wirtschaft und Verbrauchern zu bezeichnen. Man muss schon Urheberrechtslobbyist oder Berufspolitiker sein, um dieser Formulierung etwas abgewinnen zu können.

Die Verwässerung der Privatkopie (siehe die Anmerkung von RA Stadler zum "Ersten Korb) wird zementiert und die vielfach in sich unstimmige Linie des "Ersten Korbs" fortgesetzt. Während Verbraucherverbände und Bürgerrechtsgruppen weiterhin darauf hinweisen, dass es die derzeitige Regelung in nicht interessengerechter Weise gestattet, die digitale Privatkopie durch technische Schutzmaßnahmen auszuhebeln, plädieren die "Rechteinhaber" zumeist für eine vollständige Streichung der Privatkopie. Die Ausgewogenheit des Referentenentwurfs besteht nun darin, den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen und es bei der jetzigen einseitigen, unklaren und kaum praktikablen Regelung zu belassen. 

Interessanterweise findet sich im Eckpunkte-Papier nichts zu dem viel diskutierten und von Urheberrechtslobbyisten oft geforderten Auskunftsanspruch gegen Internet-Service-Provider, obwohl einige Gerichte diesen Anspruch bereits nach geltendem Recht bejahen (siehe z.B. das Urteil des LG Hamburg v. 07.07.2004). Man hofft hier wohl - wie so häufig - darauf, dass die Gerichte vorab halbwegs klare Verhältnisse schaffen, um sich anschließend auf eine "gefestigte" Rechtsprechung stützen zu können. Vielleicht hat man beim BMJ aber auch anders als bei manchen Landgerichten bereits erkannt, dass eine solche Regelung nicht ganz triviale verfassungsrechtliche Fragen aufwirft.

Auch wenn das BMJ von Ausgewogenheit spricht, erkennt man als neutraler Beobachter deutlich, dass den Singularinteressen der Rechteinhabern weitgehend Vorrang vor den Interessen der Allgemeinheit eingeräumt wird. Es wird zu Recht kritisiert, dass die Neuregelungen vor allem von wirtschaftlichen Einzelinteressen geprägt werden und insbesondere auch den Bedürfnissen der Bildung und Wissenschaft wenig Beachtung geschenkt wird. Das "Memorandum zur Berücksichtigung der Interessen des Bildungsbereichs bei der Reform des Urheberrechts" sieht vor allem bei den Fragen der Verwendung von digitalen Werken und der Nutzung der neuen Medien im Unterricht Änderungsbedarf. 

Das neue Urheberrecht entfernt sich immer weiter von einer fairen, ausgewogenen Regelung und muss sich deshalb auf sinkende allgemeine Akzeptanz einstellen.

Das hat wohl auch das BMJ zumindest ansatzweise erkannt und versucht nunmehr die Akzeptanz der Neuregelungen zur Privatkopie durch die Werbekampagne "Kopien brauchen Originale" zu fördern. Dort steht dem Raubkopierer - verkörpert von Darth Vader - das Original in Person von Elvis gegenüber. Da kann man nur hoffen, dass das BMJ für diese plakative Aktion die Urheberrechte geklärt hat.

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