Zulässige Berichterstattung über Abmahnanwalt

Details zum Urteil

  • Oberlandesgericht Köln
  • Urteil
  • vom 18.01.2011
  • Aktenzeichen 15 U 130/10
  • Abgelegt unter IT-Recht
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Das Urteil

Das Urteil des OLG Köln findet man im Volltext in der NRW-Rechtsprechungsdatenbank, ebenso wie das aufgehobene Urteil des Landgerichts Köln.

Kommentar von

Ein auf Filesharing-Abmahnungen spezialisierter Rechtsanwalt störte sich an dem Beitrag der c’t “Die Abmahnindustrie” und verklagte den Heise-Verlag und den Journalisten auf Unterlassung. Der Karlsruher Anwalt hatte einen Kollegen aus Frankfurt beauftragt, um den in Hannover ansässigen Verlag vor dem Landgericht Köln auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen, mit einer Klage, die man an den meisten deutschen Gerichten erst gar nicht zu erheben hätte brauchen.

Anders in Köln, denn das dortige Landgericht verurteilte den Verlag und den Journalisten mit Urteil vom 21.07.2010 tatsächlich zur Unterlassung von Äußerungen, die sich in dem Artikel unter der Zwischenüberschrift “Gebührenfalle” – und dort am Ende – wieder finden . Dass sich diese Ausführungen nicht auf die Person von Peter Nümann bezogen haben, störte das Landgericht nicht, wohl aber das Oberlandesgericht Köln, das die Entscheidung des Landgerichts mit Urteil vom 18.01.2011 (Az.: 15 U 130/10) aufgehoben und die Klage des Abmahnanwalts abgewiesen hat. Darüber ,ob die Darstellung im Artikel selbst dann zulässig gewesen wäre, wenn sie sich auf die Person des klagenden Nümann bezogen hätte, musste das OLG Köln (leider) nicht mehr entscheiden.

 

Das Urteil wurde von unserer Kanzlei erstritten.