Keine alleinige elterliche Sorge - auch gegen den Kindeswunsch
Details zum Urteil
- Amtsgericht Freising
- Beschluß
- vom 17.07.2007
- Abgelegt unter Familienrecht
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Leitsatz der Kanzlei
Die elterliche Sorge für ein 14-jähriges Kind ist auch dann nicht alleine auf die Mutter zu übertragen, wenn das Kind gerade diesen Wunsch in der Anhörung mit der Begründung geäußert hat, es wolle nicht mehr vom Vater kontrolliert und ausgefragt werden.