Befristung des Trennungsunterhalts

Details zum Urteil

  • Amtsgericht Freising
  • Beschluß
  • vom 07.03.2007
  • Aktenzeichen 1 F 1123/06
  • Abgelegt unter Familienrecht

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  1. Leitsatz der Kanzlei
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Leitsatz der Kanzlei

Auch Unterhalt während der Trennungszeit kann auf 6 Monate zeitlich befristet werden, wenn dem Unterhaltsbegehrenden eine kurzfristige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann.

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