Namensrechtsverletzung durch Domain-Namen

Details zum Urteil

  • Kammergericht
  • Urteil
  • vom 25.03.1997
  • Aktenzeichen 5 U 659/97 (NJW 1997, 3321)
  • Abgelegt unter IT-Recht

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  1. Leitsatz der Kanzlei

Leitsatz der Kanzlei

1. Tatort der Verletzung von Firmen- und Namensrechten durch Verwendung von "domain names" im Internet ist dort, wo der Domain-Name bestimmungsgemäß abrufbar ist.

2. Wer sich die geschützte Firmenbezeichnung eines anderen im Internet als "domain name" reservieren läßt, verletzt dessen Namensrecht und ist – unabhängig von einer etwa auch gegebenen Haftung der Vergabestelle – als Störer passiv legitimiert.

3. Ein derartiger Störer kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, daß er einem gegen ihn in Deutschland erlassenen Verbot nur in der Weise nachkommen kann, daß er die beanstandeten "domain names" weltweit nicht benutzt.