Haftung eines Bloggers wegen Verlinkung auf einen Filmbeitrag des ZDF

Details zum Urteil

  • Landgericht Hamburg
  • Urteil
  • vom 18.05.2012
  • Aktenzeichen 324 O 596/11
  • Sonstiges: nicht rechtskräftig
  • Abgelegt unter IT-Recht

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Leitsatz der Kanzlei

Ein Blogger der auf einen Filmbeitrag (hier des ZDF) beim Videokanal YouTube verlinkt, haftet als Verbreiter, wenn ihm bekannt ist, dass der von dem Filmbeitrag Betroffene gegen den Beitrag wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten gerichtlich vorgeht.

Bereits dann treffen den Blogger nach Ansicht des LG Hamburg nämlich umfangreiche Recherchepflichten.

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