Widerrufsfrist bei eBay-Geschäften

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  • vom 28.01.2006
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Zwei neue Entscheidungen des Kammergerichts und des OLG Hamburg (MMR 2006, 675) haben bei eBay-Verkäufern für Unruhe gesorgt. Beide Gerichte gehen davon aus, dass bei Verkäufen an Verbraucher über eBay die zweiwöchige Widerrufsfrist des § 355 Abs. 1 S. 2 BGB nicht gilt, sondern eine Monatsfrist. Das Kammergericht hat seine Entscheidung zwischenzeitlich nochmals bestätigt

Rechtsanwalt Stadler hat sich in einem Beitrag für JurPC kritisch mit dieser Rechtsprechung auseinandergesetzt. Den Aufsatz im Volltext finden Sie bei JurPC.