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Logo der Rechtsanwälte und Fachanwälte Alavi Frösner Stadler (AFS)Alavi Frösner Stadler, Rechtsanwälte in Freising


Vorbeugender Unterlassungsanspruch gegen zu erwartende Berichterstattung

Detailinformationen:
  • Landgericht München I
  • Beschluss
  • vom 30.08.2011
  • Aktenzeichen 9 O 13876/11
  • Sonstiges: rechtskräftig
  • Abgelegt unter IT-Recht

Leitsatz der Kanzlei

Gegen eine zu erwartende personenidentifizierende Presseberichterstattung über ein Hauptverhandlung in einem Strafverfahren, kann ein vorbeugender Unterlassungsanspruch gegeben sein, der auch im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden kann

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  1. Leitsatz der Kanzlei
  2. Weitere Informationen

Rechtsanwalt Thomas Stadler

Rechtsanwalt Thomas Stadler ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht (seit 2007) und gewerblichen Rechtsschutz (seit 2007) in der Kanzlei Alavi Frösner Stadler in Freising bei München.

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