Vorbeugender Unterlassungsanspruch gegen zu erwartende Berichterstattung
Detailinformationen:- Landgericht München I
- Beschluss
- vom 30.08.2011
- Aktenzeichen 9 O 13876/11
- Sonstiges: rechtskräftig
- Abgelegt unter IT-Recht
Leitsatz der Kanzlei
Gegen eine zu erwartende personenidentifizierende Presseberichterstattung über ein Hauptverhandlung in einem Strafverfahren, kann ein vorbeugender Unterlassungsanspruch gegeben sein, der auch im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden kann
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Rechtsanwalt Thomas Stadler

Rechtsanwalt Thomas Stadler ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht (seit 2007) und gewerblichen Rechtsschutz (seit 2007) in der Kanzlei Alavi Frösner Stadler in Freising bei München.
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