Zulässigkeit einer kritischen Bewertung der Leistungen eines Unternehmens in einem Verbraucherportal im Internet - Frage der Haftung des Portalbetreibers

Details zum Urteil

  • Landgericht Nürnberg-Fürth
  • Urteil
  • vom 13.01.2010
  • Aktenzeichen 3 O 3692/09
  • Abgelegt unter IT-Recht

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  1. Leitsatz der Kanzlei
  2. Das Urteil

Leitsatz der Kanzlei

1. Zwischen einem Verbraucherportal im Internet, das dem Produktvergleich und der Bewertung von Produkten und Leistungen durch die Nutzer dient und einem Partnervermittlungsinstitut besteht kein Wettbewerbsverhältnis.

2. Eine Haftung des Portalbetreibers für kritische Äußerungen von Nutzern über die Leistungen eines Unternehmens kommt nach § 823 BGB unter dem Aspekt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und nach § 824 BGB (Kreditgefährdung) zwar grundsätzlich in Betracht, scheitert aber regelmäßig schon am Fehlen eines betriebsbezogenen Eingriffs, wenn es nur darum geht, andere Nutzer zu informieren oder zu warnen.

3. Der Portalbetreiber ist auch nicht ohne weiteres als mittelbarer Störer passivlegitimiert. Zur Begründung einer die Störereigenschaft begründenden Garantenstellung nach Kenntnis von einer rechtswidrigen Handlung, kann auf die in § 10 Nr. 2 TMG normierte Pflicht zum unverzüglichen Handeln zurückgegriffen werden.

4. Ein Unterlassungsansprich gegen den Portalbetreiber setzt zudem voraus, dass der Störungszustand unschwer zu erkennen ist und der mittelbare Störer deshalb zumutbare Prüfpflichten verletzt hat.

5. Außerdem bewirkt Art. 5 GG im meinungsrelevanten Kontext eine Beschränkung der Störerverantwortlichkeit des Portalbetreibers.

Das Urteil

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