Erbenstellung bei nicht auffindbarem Testament
Details zum Urteil
- Oberlandesgericht München
- Beschluss
- vom 22.04.2010
- Aktenzeichen 31 Wx 011/10
- Sonstiges: Rechtskräftig
- Abgelegt unter Erbrecht
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Leitsatz des Gerichts
Auch ein nicht auffindbares Testament kann die Erbenstellung begründen, wenn der Inhalt und die Form des Testaments z. B. durch einen Zeugen bewiesen werden kann.