Erbenstellung bei nicht auffindbarem Testament

Details zum Urteil

  • Oberlandesgericht München
  • Beschluss
  • vom 22.04.2010
  • Aktenzeichen 31 Wx 011/10
  • Sonstiges: Rechtskräftig
  • Abgelegt unter Erbrecht

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Leitsatz des Gerichts

Auch ein nicht auffindbares Testament kann die Erbenstellung begründen, wenn der Inhalt und die Form des Testaments z. B. durch einen Zeugen bewiesen werden kann.

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