Keine höhere Glaubwürdigkeit der Aussage eines Zeugen im Vergleich zur Einlassung des Angeklagten

Details zum Urteil

  • Amtsgericht Freising
  • Urteil
  • vom 07.10.2009
  • Aktenzeichen 4 Cs 13 Js 8102/09
  • Sonstiges: rechtskräftig
  • Abgelegt unter Strafrecht

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Leitsatz des Gerichts

Es gibt keine grundsätzlich höhere Glaubwürdigkeit der Aussage eines Zeugen im Vergleich zur Einlassung des Angeklagten.

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