Fehlende Kooperation bei Polizeimassnahme ist keine Ausfallerscheinung, die zur Annahme der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit führt

Details zum Urteil

  • Amtsgericht Freising
  • Urteil
  • vom 30.12.2012
  • Aktenzeichen 7 Cs 18 Js 9099/12
  • Sonstiges: Rechtskräftig
  • Abgelegt unter Strafrecht

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Leitsatz des Gerichts

Die fehlende Kooperation eines Angeklagten bei einer Polizeimaßnahme ist keine Ausfallerscheinung, die zur Annahme einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit führt.

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