Keine alleinige elterliche Sorge - auch gegen den Kindeswunsch
Detailinformationen:- Amtsgericht Freising
- Beschluß
- vom 17.07.2007
- Abgelegt unter Familienrecht
Leitsatz der Kanzlei
Die elterliche Sorge für ein 14-jähriges Kind ist auch dann nicht alleine auf die Mutter zu übertragen, wenn das Kind gerade diesen Wunsch in der Anhörung mit der Begründung geäußert hat, es wolle nicht mehr vom Vater kontrolliert und ausgefragt werden.
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Rechtsanwalt Robert Alavi
Rechtsanwalt Robert Alavi ist Fachanwalt für Familienrecht (seit 2000) und Strafrecht (seit 2002) in der Kanzlei Alavi Frösner Stadler in Freising bei München.
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