Eidesstattliche Versicherung bei Auskunftserteilung zum Zugewinnausgleich
Detailinformationen:- Amtsgericht Kelheim
- Teilurteil
- vom 30.11.2006
- Aktenzeichen 2 F 392/05
- Abgelegt unter Familienrecht
Leitsatz der Kanzlei
Der Auskunftspflichtige hat die Richtigkeit und Vollständigkeit des Verzeichnisses seines Endvermögens u. a. an Eides statt zu versichern, wenn Gründe zu der Annahme vorliegen, daß er das Verzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt hat.
Nicht erforderlich ist der Nachweis, daß das Verzeichnis unrichtig oder unvollständig ist.
Nicht erforderlich ist der Nachweis, daß das Verzeichnis unrichtig oder unvollständig ist.
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Rechtsanwalt Robert Alavi
Rechtsanwalt Robert Alavi ist Fachanwalt für Familienrecht (seit 2000) und Strafrecht (seit 2002) in der Kanzlei Alavi Frösner Stadler in Freising bei München.
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