Aufhebung eines Haftbefehls nach 9monatigem Vollzug von Untersuchungshaft

Details zum Urteil

  • Oberlandesgericht München
  • Beschluß
  • vom 12.05.2006
  • Aktenzeichen 3 Ws 392-394/06 H
  • Abgelegt unter Strafrecht

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Aufhebung eines Haftbefehls nach 9monatigem Vollzug von Untersuchungshaft wegen vermeidbarer Verfahrensverzögerungen

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