Keywords in Google Adwords Werbung - keine Kennzeichenrechtsverletzung

Details zum Urteil

  • OLG Frankfurt am Main
  • Beschluß
  • vom 26.02.2008
  • Aktenzeichen 6 W 17/08
  • Abgelegt unter Gewerblicher Rechtsschutz, IT-Recht
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Die Entscheidung des OLG Frankfurt ist insoweit interessant, als sie abweichend von der Rechtsprechung des BGH zur Verwendung von fremden Marken in den Meta-Informationen einer HTML-Seite (BGH, Urteil vom 18.05.2006 - Az. I ZR 183/03) davon ausgeht, dass die Benutzung im Rahmen von Google AdWords markenrechtlich und auch wettbewerbsrechtlich nicht relevant ist. Den entscheidenden Unterschied sieht das OLG darin, dass bei AdWords, anders als in dem vom BGH entschiedenen Fall, die Werbung erkennbar abgegrenzt von den Trefferergebnissen der Suchmaschine dargestellt wird. Die Frage ist in der Rechtsprechung und juristischen Literatur stark umstritten, so dass eine endgültige Klärung wohl auch nur durch den BGH erfolgen kann.

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