Der Streit um die Links zum FTP-Explorer

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  • vom 31.12.2001
  • Abgelegt unter Gewerblicher Rechtsschutz, IT-Recht
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Zahlreiche deutsche Webseitenbetreiber haben einen Link auf die Homepage des amerikanischen Herstellers der Software "FTP Explorer" gesetzt, u.a. auch Stefan Münz mit seinem SELFHTML.

Die Inhaberin der deutschen Marke "Explorer" sah durch die Kombination aus Nennung des Zeichens "FTP Explorer" und Setzung eines Links ihre Markenrechte verletzt und mahnte zahlreiche "Verletzer" ab.

Eine Reihe dieser Auseinandersetzungen sind gerichtlich ausgetragen worden, bislang durchwegs mit dem besseren Ende für die Inhaberin der Marke "Explorer".

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 25.10.00 der vom Autor des bekannten Kompendiums SELFHTML Stefan Münz erhobenen negativen Feststellungsklage stattgegeben und festgestellt, dass der umstrittene Link keine Rechte der Inhaberin der Marke Explorer verletzt.

Das Urteil des LG Düsseldorf

Siehe hierzu auch den Beitrag "Licht am Ende des Explorer-Tunnels" von RA Stadler auf FFL.

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf ist mittlerweile vom OLG Düsseldorf durch Urteil vom 19.09.01 bestätigt worden.

Vorher hatten sich bereits das Landgericht Berlin (Az.: 15 O 283/00) und das Landgericht Bielefeld (Urteil v. 29.12.00; Az.: 3 O 452/00) der Auffassung des LG Düsseldorf angeschlossen und ebenfalls eine Verwechslungsgefahr zwischen Explorer und FTP-Explorer verneint.

Während das Urteil des LG Bielefeld vom OLG Hamm wieder aufgehoben wurde, hat auch das OLG Braunschweig entschieden, dass eine Verwechslungsgefahr nicht besteht. Das OLG Braunschweig hat sich ferner auch mit der Frage der Linkhaftung befasst.

Auf unseren Seiten finden Sie eine Auswahl der bisher ergangenen gerichtlichen Entscheidungen (z.T. kommentiert), sowie weiterführende Links:

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