Verwendung der Domain "h2o.de"
Detailinformationen:- Oberlandesgericht München
- Beschluss
- vom 07.03.2006
- Aktenzeichen 6 U 5942/05
- Abgelegt unter IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz
Leitsatz der Kanzlei
a) Die Zeichen "h2o" und "h2omedia" sind für Dienstleistungen einer Agentur für neue Medien verwechslungsfähig ähnlich.
b) Der erstmals in der Berufungsinstanz vorgebrachte Nichtbenutzungseinwand ist verspätet.
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Rechtsanwalt Thomas Stadler
Rechtsanwalt Thomas Stadler ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht (seit 2007) und gewerblichen Rechtsschutz (seit 2007) in der Kanzlei Alavi Frösner Stadler in Freising bei München.
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