Rechtmäßigkeit von Dialer-Entgelten
Detailinformationen:- Amtsgericht Freising
- Urteil
- vom 31.10.2005
- Aktenzeichen 11 C 1260/04
- Abgelegt unter IT-Recht
Leitsatz der Kanzlei
a) Die Deutsche Telekom ist nicht berechtigt, Ansprüche von Mehrwertdiensteanbietern gerichtlich in eigenem Namen geltend zu machen. Insoweit fehlte es bereits an der Aktivlegitimation.
b) Der TK-Anbieter kann sich nicht darauf berufen, er könne die Daten des Mehrwertdiensteanbieters nicht mehr offen legen, da der Kunde auf die Speicherung verzichtet habe. Wenn die Telefonrechnung keinen Hinweis auf eine Löschung innerhalb einer bestimmten Löschungsfrist enthält, bleibt die Nachweispflicht wegen § 16 Abs. 2 TKV bestehen.
Weitere Informationen
Auf dieser Seite
Rechtsanwalt Thomas Stadler
Rechtsanwalt Thomas Stadler ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht (seit 2007) und gewerblichen Rechtsschutz (seit 2007) in der Kanzlei Alavi Frösner Stadler in Freising bei München.
Profil von Rechtsanwalt Thomas Stadler anzeigen.