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Logo der Rechtsanwälte und Fachanwälte Alavi Frösner Stadler (AFS) Alavi Frösner Stadler, Rechtsanwälte in Freising


Pfändung einer Domain

Detailinformationen:
  • Bundesgerichtshof
  • Beschluss
  • vom 05.07.2005
  • Aktenzeichen VII ZB 5/05 (Landgericht Dresden)
  • Abgelegt unter IT-Recht

Leitsatz des Gerichts

a) Eine "Internet-Domain" stellt als solche kein anderes Vermögensrecht i.S.v. § 857 Abs . 1 ZPO dar. Gegenstand zulässiger Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO in eine "Internet-Domain" ist vielmehr die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen.

b) Die Verwertung der gepfändeten Ansprüche des Domaininhabers gegen die Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag kann nach §§ 857 Abs. 1, 844 Abs. 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs Statt zu einem Schätzwert erfolgen.

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  1. Leitsatz des Gerichts

Rechtsanwalt Thomas Stadler

Rechtsanwalt Thomas Stadler ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht (seit 2007) und gewerblichen Rechtsschutz (seit 2007) in der Kanzlei Alavi Frösner Stadler in Freising bei München.

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