Baurecht und Architektenrecht

Rechtsanwalt Herbert Brandl ist Fachanwalt für Bau- und Archi­tekten­recht und bearbeitet zudem seit Jahren Rechts­angelegen­heiten aus dem Fachgebiet Verwaltungs­recht.

Privates Baurecht

Im Bereich des privaten Baurechts bieten wir für Handwerker, mittelständische Bauunternehmen, Wohnungsbauunternehmen oder Bauträger folgende Leistungen an.

Baurechtliche Vertragsgestaltung

  • Bauvertrag nach BGB oder VOB/B
  • Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträge
  • Bauträgervertrag
  • Subunternehmervertrag
  • ARGE-Vertrag und BIEGE-Vertrag (Vertrag über die Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft; Vertrag über Errichtung einer Bietergemeinschaft)
  • Werk- und Werklieferungsverträge

Baubegleitende Rechtsberatung

  • Bauausführung bis zur Abnahme
  • Bauverzögerungen, Bauablaufstörungen
  • Abnahme
  • Abwicklung des vorzeitig beendeten Bauvertrages

Nachtrags- und Forderungsmanagement

  • Sicherung des Werklohnanspruchs
  • Nachträge und Vergütungsänderung
  • Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen

Recht für Bauherren

Für Sie als Bauherren, bieten wir u.a. an:

  • Gestaltung und Beratung bei Bauträgerverträgen, Verträgen mit Bauunternehmen und Handwerkern
  • Rechtliche Beratung beim Ankauf von Bestandsimmobilien
  • Rechtliche Beratung zu Sicherheiten
  • Durchsetzung der Ansprüche bei Baumängeln vor und nach der Abnahme (Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz)
  • Abwehr unberechtigter Nachtrags- und Vergütungsforderungen

Für Architekten, Ingenieure, Fachplaner, Generalplaner, Projektsteuerer und Projektmanager bieten wir u.a. folgende Leistungen an:

Vertragsrecht

Gestaltung und Prüfung von

  • Architektenverträgen
  • Ingenieur- und Fachingenieurverträgen
  • Generalplanerverträgen
  • Projektsteuerungsverträgen
  • Projektmanagementverträgen

Honorarrecht

Beratung und Vertretung bei

  • Honorarfragen, z.B. zur Anwendung der HOAI 2009
  • Honoraransprüchen, insbes. außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung

Haftungs- und Schadensrecht

Beratung und Vertretung bei

  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen, z.B. bei Planungsmängel, Ausschreibungsfehler,  Bauüberwachungsfehler
  • Vertretung in Beweissicherungs- und Gerichtsverfahren
  • Verhandlung mit Haftpflichtversicherern

Recht für Auftraggeber

Die Auftraggeber von Architekten- und Ingenieurleistungen, Projektsteuerungs- und Projektmanagementleistungen sowie Generalplaner unterstützen und vertreten wir insbesondere bei

  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen
  • der Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen
  • Prüfung von Honorarrechnungen
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren, z.B. Beweissicherungsverfahren, Klagen zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, Abwehr von Honorarklagen

Rechtsanwalt Brandl berät und vertritt Sie als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht insbesondere im Raum Freising, Moosburg, Erding, Landshut, Pfaffenhofen und München sowohl außergerichtlich, als auch im Selbständigen Beweisverfahren, in einem Bauprozess und in Schiedsgerichtsverfahren.